Abacando Investmentfondsberatung Sankt Augustin

Articles in Category: Allgemeine Hinweise

Anhebung Sparerpauschbetrag

Höhere steuerfreie Kapitalerträge ab 2023

Ab 01. Januar 2023 werden die Sparerpauschbeträge für Alleinstehende von 801 € auf 1.000 € und für Zusammenveranlagte von 1.602 € auf 2.000 € erhöht. Somit bleibt ein größerer Teil der Kapitalerträge steuerfrei.

Üblicherweise wird den verschiedenen Banken/Instituten der einzelnen Sparer von diesen ein Freistellungsauftrag erteilt, der über alle Institute hinweg die maximalen Sparerpauschbeträge nicht übersteigen darf. Bis zur freigestellten Höhe führen die Banken dann keine Steuern für Kapitalerträge ab.

Erstaunlicherweise wurde die Erhöhung unkompliziert umgesetzt. Die Banken/Institute erhöhen die ihnen erteilten Freistellungsaufträge am 01. Januar 2023 automatisch im prozentualen Verhältnis zum erteilten Freistellungsbetrag. Sparer müssen daher nichts unternehmen und laufen somit auch nicht Gefahr über die maximalen Beträge zu kommen.

Sollten Anleger noch keinen Freistellungsauftrag erteilt haben oder noch Spielraum in den Beträgen haben, bietet sich die Erteilung vor allem im Investmentbereich an. Beträge, z.B. aus Gewinnausschüttungen werden so nicht um Steuern verringert und können im Sinne "Zinseszins" weiter für den Anleger arbeiten und arbeiten somit nicht für das Finanzamt.

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Aktive AGB-Zustimmung Depotbank

Haben Sie schon zugestimmtt?

In 04/2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil ein geändertes Verfahren vorgeschrieben, wonach Kunden u.a. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken ausdrücklich zustimmen müssen. Bis dahin wurden Änderungen Vertragsbestandteil, auch wenn nicht aktiv Zugestimmt wurde.

Damit die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und auch das aktuelle Preis- Leistungsverzeichnis (PLV) für die laufende Depotbeziehung gelten, ist die aktive Zustimmung der Depotinhaber erforderlich. Viele kennen dies Verfahren bereits von ihren Hausbanken, auch diese mussten die entsprechenden Zustimmungen i.d.R. neu einholen.

Für die dauerhafte Fortsetzung der Geschäftsbeziehung ist es daher erforderlich, daß alle Kunden tätig werden. Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihre Mithilfe.

Sie finden alle notwendigen Hinweise auf der Informationsseite der Bank.
Bei zusätzlichen Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Infoseite FIL Fondsbank (FFB) mit Link zur Zustimmungsseite

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Welt-ent-spartag

Am 29.10.2021 ist Weltspartag

Die Idee des Weltspartags wurde vermutlich 1924 beim 1. Internationalen Sparkassenkongress entwickelt, um den Spargedanken zu fördern. Der erste Weltspartag wurde am 31.10.1925 begangen. Nicht nur Kinder bringen seitdem an diesem Tag den Inhalt ihres Sparschweins zum Bankschalter und zahlen eine Summe ein, lassen sich die Zinsen gutschreiben und erhalten als Belohnung ein Werbegeschenk, meistens in Form eines Billigartikels aus Plastik.

Ursprünglich als Marketingaktion für den Spargedanken gedacht, entwickelt sich der Weltspartag nun zum Welt-ent-spartag.

Bei Sparbuchzinsen von ca. 0,1 % jährlich werden die "Sparer" entspart. Von einem "positiven" Zins mag man angesichts des homöopathischen Wertzuwachses nicht wirklich sprechen, denn abzüglich der jeweiligen Inflationsrate wird hier Wertvernichtung betrieben. Steuern mindern ohne verfügbaren Freistellungsbetrag für Kapitalerträge das Ergebnis zusätzlich.
Die EZB strebt auf Dauer eine Inflationsrate von 2% p.a. an, die reale Inflationsrate in Deutschland liegt aktuell bei ca. 4,5% p.a. Der Kaufkraftverlust liegt damit weit über dem Zinsertrag der Anlage. Somit entspart sich der "Sparer" in Wirklichkeit - er vernichtet Wert, hier im Beispiel in Höhe von -4,4% pro Jahr!

Die Sinnhaftigkeit einen Weltspartag in dieser Form zu "feiern" erschließt sich vermutlich nicht einmal mehr den Durchführenden. Vermutlich nur dem ehemaligen Bundesfinanzminister, bzw. möglicherweise zukünftigen Bundeskanzler. Hat Olaf Scholz doch im Interview verkündet: "Ich mache das, was einem kein Anlageberater empfiehlt: Ich lege mein Geld nur auf einem Sparbuch, also sogar auf dem Girokonto an und da kriege ich, wie bei allen anderen, keine Zinsen."

Wer seinen Kindern beibringt, wie man auf diese Weise eigene Geldwerte vernichtet, der erzeugt die Altersarmut von morgen!

Im Gegensatz zu den allermeisten Sparern hat Herr Scholz als Berufspolitiker aber ein auskömmliches Einkommen und vor allem eine hervorragende Altersversorgung, welche nicht auf dem allgemeinen Rentensystem beruht. Seine Chancen auf gut bezahlte Vorträge als Aufbesserung des Ruhegehalts, stehen vermutlich auch nicht ganz schlecht.

Er kann sich solche Ignoranz also leisten - die Sparer nicht! Schon gar nicht die jüngeren Generationen.

Hören Sie also, im Gegensatz zu Herrn Scholz, auf Anlageberater. Diese zeigen Ihnen die Möglichkeiten wirtschaftlich sinnvollen Sparens auf.

Nebenbei bemerkt hat der Finanzanlagenvermittler per Gesetz im bestmöglichen Interesse des Anlegers zu handeln und nicht im Interesse der Produktgeber oder Banken. Scheinbar ist diese gesetzliche Verpflichtung seines Anlageberaters dem Herrn Scholz unbekannt.

Was soll also ein Weltspartag, der Sparer entspart und zu wirtschaftlich unsinnigem Verhalten verführt sowie i.d.R. nachhaltig bedenkliche Plastikartikel im Land verbreitet?
Die Förderung des Spargedankens kann es doch wirklich nicht mehr sein.

Wir zeigen Ihnen gerne, wie Sie mit kleinen Sparraten, in für Sie geeignete Investmentfonds, einen wirklichen Beitrag zur Verringerung Ihrer Versorgungslücke im Alter ersparen können. Depotgebühren- und Ausgabeaufschlagfreie Juniorsparpläne können Ihren Kindern bereits in jungen Jahren Kenntnisse und Verständnis für ertragreiche Anlagen vermitteln.
Sprechen Sie uns einfach an.

„Ich lege mein Geld nur auf einem Sparbuch, also sogar auf dem Girokonto an und da kriege ich, wie bei allen anderen, keine Zinsen. Ich mache das, was einem kein Anlageberater

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Rauchmelderpflicht

Die jeweiligen Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer regeln die Pflicht zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchmeldern. Zum 01.01.2017 gibt es hierzu jetzt in allen 16 Bundesländern eine Regelung. In allen Bauordnungen ist einheitlich geregelt, daß in Wohnungen vorhandene Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über welche Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben müssen. In manchen Bundesländern müssen auch andere Räume hiermit ausgestattet sein.

Nicht einheitlich geregelt ist, wer für den Einbau und wer für die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft verantwortlich ist. Oft muss der Eigentümer für den Einbau sorgen und der in der Mieter die Wartung besorgen. Auch hier unterscheiden sich die Regeln je nach Bundesland.

Wer der Pflicht zur Ausstattung dauerhaft nicht nachkommt, begeht nicht nur möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit, sondern verletzt unter Umständen Obliegenheitspflichten gegenüber seiner Hausrat- oder Gebäudeversicherung. Dies könnte sich im Brandfall mindernd auf die Regulierungsleistung der Versicherung auswirken.

Bitte prüfen Sie daher die Vorgaben Ihres Bundeslandes und reagieren Sie entsprechend.

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