Wechselmöglichkeiten zum Jahreswechsel
Die meisten KFZ-Versicherungen können mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf gekündigt werden. Ablaufdatum ist häufig der 31.12. eines Jahres. In der Regel muß die Kündigung also am 30.11. bei der Versicherung vorliegen, um wirksam zu werden.
Erfahrungsgemäß erhalten wir ab Mitte November verstärkt Anfragen zu KFZ-Versicherungen. Dies führt jedes Jahr wieder zu erheblichen zeitlichen Problemen bei der Erstellung von Angeboten, Annahmebestätigungen der neuen Versicherer und Kündigungen der Altversicherung.
Ohne zeitlichen Druck kann das Thema, für alle Beteiligten angenehmer und zufriedenstellender behandelt werden.
Gerne senden wir Ihnen bereits jetzt ein Anfrageformular zur KFZ-Versicherung zu, mit welchem
Sie uns sehr einfach alle notwendigen Daten übermitteln und wir Ihnen ein Angebot erstellen können.
Hier erreichen Sie uns.
Werbung. Kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren.
on Dienstag, 03 Oktober 2017.
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Reise- oder Auslandskrankenversicherung
Gesundheitskosten sind im Ausland sehr viel höher. Häufig ersetzt die gesetzliche Krankenversicherung innerhalb der EU nicht alle und außerhalb nur wenige Behandlungskosten. Ohne entsprechende Versicherung müssen Reisende u.U. die Differenzkosten selbst tragen. Dies kann z.B. bei umfangreichen Operationen ein hohes finanzielles Risiko bedeuten. Hier hilft eine Auslandskrankenversicherung, unter anderem auch bei einem Krankenrücktransport in die Heimat oder einem notwendigen Krankenhausaufenthalt oder Zahnbehandlungen im Ausland.
Hierbei muss der Schutz nicht teuer sein. Eine entsprechende Krankenversicherung kostet häufig nur knapp über 10 €.
Bitte sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne auch kurzfristig eine passende Versicherung zu finden.
Werbung. Kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren.
on Dienstag, 20 Juni 2017.
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