Aktive AGB-Zustimmung Depotbank
Haben Sie schon zugestimmtt?
In 04/2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil ein geändertes Verfahren vorgeschrieben, wonach Kunden u.a. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken ausdrücklich zustimmen müssen. Bis dahin wurden Änderungen Vertragsbestandteil, auch wenn nicht aktiv Zugestimmt wurde.
Damit die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und auch das aktuelle Preis- Leistungsverzeichnis (PLV) für die laufende Depotbeziehung gelten, ist die aktive Zustimmung der Depotinhaber erforderlich. Viele kennen dies Verfahren bereits von ihren Hausbanken, auch diese mussten die entsprechenden Zustimmungen i.d.R. neu einholen.
Für die dauerhafte Fortsetzung der Geschäftsbeziehung ist es daher erforderlich, daß alle Kunden tätig werden. Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihre Mithilfe.
Sie finden alle notwendigen Hinweise auf der Informationsseite der Bank.
Bei zusätzlichen Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Infoseite FIL Fondsbank (FFB) mit Link zur Zustimmungsseite
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