KFZ Versicherung
Für jedes Kraftfahrzeug ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sachschäden, Personenschäden, Vermögensschäden sowie Ansprüche Dritter werden abgedeckt. Kaskoversicherungen, wie Teilkasko oder Vollkasko, können zusätzlich freiwillig abgeschlossen werden.
Teilkasko, z.B.:
- Fahrzeugdiebstahl
- Versuchter Einbruch
- Diebstahl, Beschädigung von Zubehör
- Glasbruch
- Hagel
- Sturm
- Brand
- Überschwemmung
- Kollision mit Haarwild
Vollkasko, zusätzlich:
- Unfallschädem am eigenen KFZ
- Vandalismus
Versicherungswechsel:
Häufig kann durch einen Versicherungswechsel einiges an Geld gespart werden. Sie können bei jährlichen Verträgen Ihre KFZ-Versicherung zum Ende des Versicherungsjahres wechseln. Hierfür ist der 30. November bei den meisten Verträgen mit Laufzeit 01.01 bis 31.12. ein wichtiger Stichtag. Bis zu diesem Datum muss Ihre Kündigung beim bisherigen Versicherungsunternehmen erfolgt sein. Eine Kündigung der KFZ Versicherung muß bei vielen Versicherungen schriftlich erfolgen. Es zählt der Eingang des Kündigungsschreibens bei der Versicherung, nicht das Absendedatum. Im Falle der Postversendung kann ein Versand per Einschreiben mit Rückschein sinnvoll sein.