Altersvorsorgedepot: Rentenlücke schließen mit eigenem Depot
Ein Altersvorsorgedepot ist heute für viele Menschen die sinnvollste Möglichkeit, privat für das Alter vorzusorgen – ohne teure Versicherungsprodukte, ohne starre Regeln und mit voller Kontrolle über das eigene Vermögen. Wer frühzeitig ein Depot zur Altersvorsorge aufbaut, schafft sich finanzielle Unabhängigkeit im Ruhestand.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie ein Altersvorsorgedepot funktioniert, für wen es geeignet ist und wie Sie in wenigen Schritten mit dem Vermögensaufbau beginnen.
Was ist ein Altersvorsorgedepot?
Das gesetzliche Rentenniveau liegt aktuell bei rund 48 % des letzten Nettoeinkommens – Tendenz weiter sinkend. Wer heute 3.000 € netto verdient, erhält im Rentenalter im Schnitt rund 1.440 € monatlich. Für viele Menschen entsteht so eine erhebliche Rentenlücke, die durch private Vorsorge geschlossen werden muss.
Ein Altersvorsorgedepot als Altersvorsorgevertrag mit langer Laufzeit ist eine der direktesten Methoden, diese Lücke zu schließen. Dies geht in dieser neuen Form auch ohne Versicherungsmantel, ohne Renditeabzüge durch Risikoanteile und ohne Abhängigkeit von einem Anbieter.
Zum 01.01.2027 startet die neue gesetzliche Altersvorsorge als renditeorientierte Vorsorgemöglichkeit mit hohen Förderzuschüssen.
Das Altersvorsorgedepot ist ein Wertpapierdepot mit vorgeschriebenen Rahmenbedingung. Ein solches Depot muß vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert werden.
Ein Vertrag für ein Altersvorsorgedepot wird vom Anleger mit einem Anbieter von Altersvorsorgeprodukten geschlossen. Hierbei helfen wir Ihnen als Vermittler und Ihr Berater.
Auf das Altersvorsorgedepot eingezahltes Geld wird vom Anbieter angelegt und vom Staat gefördert. Sie können über das Altersvorsorgedepot auch in Fonds einzahlen. Es können Depots mit unterschiedlichen Garantieprodukten bespart werden. Dies sind 0 Prozent, 80 Prozent und 100%. Je Anleger können zwei Altersvorsorgedepot bespart werden. Bei diesen Altersvorsorgeverträgen liegt der Beginn der frühestmöglichen Auszahlungsphase bei Vollendung des 65. Lebensjahrs und der spätestmögliche Beginn bei Vollendung des 70. Lebensjahrs. Zu Beginn der Austzahlungsphase können einmalig bis zu 30% des Kapitals entnommen werden.
Der Mindestbeitrag liegt bei 120,00 € im Jahr, also 10,00 € pro Monat. Maximal können 6.840,00 € in einen Altersvorsorgedepot im Jahr gespart werden.
Beiträge
Mindestens 120,00 € pro Jahr
Maximal 6.840 € pro Jahr
Garantie
Möglich sind Produkte mit
0 Prozent, 80 Prozent oder 100 Prozent Garantie
Auszahlungsphase
Beginn
Frühestens mit Vollendung 65. Lebensjahr
Spätestens mit Vollendung 70. Lebensjahr
Wie ist die Förderung?
Für jeden gesparten Euro gibt es 0,50 € bis zu einer Sparsumme von 360,00 €. Darüber hinaus gibt es 0,25 € bis zu einer Sparsumme von 1.440,00 €. Zusammen ist dies die Grundzulage von insgesamt 1.800,00 € im Jahr.
Ein Elternteil erhält pro Kind 1,00 € je gespartem Euro bis zur Summe von 300,00 € im Jahr.
Die Zulagen werden von der Zentralen Zulagenstelle direkt in den Altersvorsorgevertrag eingezahlt.
Zulage bis 360 €
Bis 360 € ist die Zulage 0,50 € je 1 €
Insgesamt bis zu 180,00 € pro Jahr
Zulage ab 361 €
Von 361 € bis 1.440 € ist die Zulage 0,25 € je 1 €
Insgesamt bis zu 360,00 € pro Jahr
Kinderzulage
Bis 300 € ist die Zulage 1 € je 1 €
Insgesamt bis zu 300,00 € pro Kind, pro Jahr Kind
Berufseinsteigerbonus
Wird ein Altersvorsorgevertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahrs abgeschlossen, gibt es einmalig 200,00 € als Berufseinsteigerbonus.
Berufseinsteigerbonus
Einmalig 200 €
Die Rentenlücke: Warum privates Depot für die Rente unverzichtbar ist
Das gesetzliche Rentenniveau liegt aktuell bei rund 48 % des letzten Nettoeinkommens – Tendenz weiter sinkend. Wer heute 3.000 € netto verdient, erhält im Rentenalter im Schnitt rund 1.440 € monatlich. Für viele Menschen entsteht so eine erhebliche Rentenlücke, die durch private Vorsorge geschlossen werden muss.
Ein Altersvorsorgedepot ist eine der direktesten Methoden, diese Lücke zu schließen: ohne Versicherungsmantel, ohne Renditeabzüge durch Risikoanteile und ohne Abhängigkeit von einem einzigen Anbieter.
Rentenniveau
Rentenhöhe
Rentenlücke
Altersvorsorgedepot vs. Riester, Rürup & Lebensversicherung
Im Vergleich zu klassischen Altersvorsorgeprodukten schneidet das Depot in puncto Flexibilität und Transparenz meist besser ab. Riester und Rürup bieten ebenfalls steuerliche Vorteile, binden das Kapital aber langfristig und schränken die Verfügbarkeit stark ein. Die klassische Lebensversicherung gilt wegen ihrer hohen Kosten und geringen Rendite kaum noch als empfehlenswertes Vorsorgeprodukt.
Altersvorsorgedepot
Flexibel, transparent, volle Kontrolle. Kein Anbieterrisiko. Kapital jederzeit verfügbar und vererbbar.
Riester-Rente
Staatliche Förderung, aber hohe Kosten, starre Regeln und Pflicht zur Verrentung von 70 % des Kapitals.
Rürup-Rente
Steuerlich interessant für Selbstständige, aber kein vorzeitiger Zugriff möglich. Kapital nicht vererbbar.
Betriebliche Altervorsorge
Staatliche Förderung, aber hohe Kosten. Oft intransparent und teuer. Mögliche Zuschüsse des Arbeitgebers.
Lebensversicherung
Oft intransparent und teuer. Rendite häufig unter der Inflationsrate. Kaum noch konkurrenzfähig.
Steuerliche Förderung zusätzlich
Ansparphase
1.800 € eingezahlte Beiträge zuzüglich Zulagen sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig. Hier findet durch das Finanzamt eine Günstigerprüfung statt. Nur, wenn der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug die Zulagen übersteigt, ergibt sich für diesen Teil eine zusätzliche Steuerstattung über den Einkommensteuerbescheid.
Alle Kapitalerträge, wie Vorabpauschalen, Ausschüttungen, Zinserträge oder Veräußerungsgewinne sind steuerfrei.
Beispiel Steuererstattung durch Sonderausgabenabzug:
Single ohne Kinder, Brutto 65.000 €, pers. Steuersatz inkl. Soli 35%.
Eigenbeitrag 1.800 € im Jahr.
540 € Zulagen (50% bis 360 €, 25% bis 1.800 €)
Sonderausgabenabzug-Höchstbetrag 2.340 € (1.800 € + 540 €)
Günstigerprüfung automatisch durch Finanzamt ergibt Steuererstattung 279 € (2.340 € x 35% = 819 € Steuerersparnis, abzgl. -540 € Zulagen)
Auszahlungsphase
Lebenslange Leibrenten und zugelassene langlaufende Auszahlungspläne sind sind mit dem dann vermutlich geringeren persönlichen Steuersatz voll steuerpflichtig.
In 4 Schritten zur eigenen Altersvorsorge
Ein Altersvorsorgedepot eröffnen und bespielen ist einfacher als viele denken. Diese 4 Schritte zeigen den Weg vom ersten Depot bis zur planmäßigen Entnahme im Ruhestand.
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Depot für die Altersvorsorge eröffnen
Ein Wertpapierdepot lässt sich über die Abacando GmbH online eröffnen. Noch sind keine Produkte zertifiziert. So bald unsere Partnerbanken startklar sind, finden Sie hier den Startknopf.
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Anlagestrategie für den Vermögensaufbau festlegen
Vor dem ersten Kauf steht die Strategie: Welche Anlageklassen sollen ins Depot? Einzelaktien, Anleihen, Rohstoffe oder eine Kombination daraus? Die Strategie sollte zum persönlichen Risikoempfinden, zum Anlagehorizont und zur Rentenlücke passen, die geschlossen werden soll. Wir beraten Sie hierbei.
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Regelmäßig einzahlen und Zinseszinseffekt nutzen
Wer monatlich investiert, nutzt den Zinseszinseffekt über die Zeit. Bereits ab 25 € monatlich lässt sich über die Jahre ein erhebliches Kapital aufbauen – vorausgesetzt, die Einzahlungen erfolgen konsequent und das Depot wird nicht vorzeitig aufgelöst.
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Im Ruhestand flexibel entnehmen
Das aufgebaute Kapital im Altersvorsorgedepot kann flexibel entnommen werden: als monatliche Teilentnahme zur Deckung der Rentenlücke, als größerer Einmalbetrag oder als Kombination. Es gibt keine Pflicht zur Verrentung.
Steuern beim Altersvorsorgedepot: Das Wichtigste im Überblick
Die Beiträge zum Altersvorsorgedepot werden in der Ansparphase steuerfrei gestellt. Es erfolgt keine laufende Besteuerung.
Leistungen in der Entnahmephase sind voll steuerpflichtig werden nachgelagert besteuert. Das verschafft steuerliche Flexibilität beim Aufbau und idR. eine geringere Steuerbelastung bei Entnahme im Ruhestand.
Hinweis: Individuelle steuerliche Fragen sollten mit einem Steuerberater geklärt werden.
Ansparphase
Steuerfreistellung des Altersvorsorgevertrags
Besteuerungszeitpunkt
Nachgelagert, erst bei Verkauf
Für wen ist ein Altersvorsorgedepot geeignet?
Ein Depot zur privaten Altersvorsorge eignet sich grundsätzlich für jeden, der langfristig Vermögen aufbauen und seine Rentenlücke schließen möchte. Besonders relevant ist es für Personengruppen, die von anderen Vorsorgeprodukten nur eingeschränkt profitieren.
Angestellte
Ergänzen die gesetzliche Rente gezielt. Volle Flexibilität bei Einzahlung und Entnahme.
Selbstständige & Freiberufler
Das Altersvorsorgedepot ist eine effektive Vorsorgesäule.
Berufseinsteiger
Langer Anlagehorizont maximiert den Zinseszinseffekt. Früh zu beginnen lohnt sich extrem.
Eltern
Hohe Kinderzulagen lohnen sich ab dem ersten Euro Sparvolumen.
Spätentschlossene
Auch mit kürzerem Horizont lässt sich noch relevantes Kapital für den Ruhestand aufbauen.
Jeder Förderberechtigte
Auch mit kürzerem Horizont lässt sich noch relevantes Kapital für den Ruhestand aufbauen.
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
Dies hängt von Ihren individuellen Möglichkeiten ab. Ggf. können auch unrentable Verträge beitragsfrei gestellt werden, die Ihnen zB. keine staatlich Förderung bieten. Wir beraten Sie gerne hierzu.
Als Anbieter kommen Fondsgesellschaften, Versicherungen und Banken in Frage.
Ein Altersvorsorgedepot muß durch das Bundeszentralamt für Steuern nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) zertifiziert werden.
Ja, Anbieter können verschiedene Varianten anbieten.
Als Basisvariante ist ein "Standarddepot" vorgesehen. Hier sind die Kosten des Produkts gedeckelt. Für Anleger, die höhere Anforderungen an Fondsauswahl und eine Beratung stellen, wird es zusätzliche Varianten geben.
Auch Versicherungen können zertifizierte Versicherungsprodukte anbieten.
Wertpapiere im Depot gelten als Sondervermögen. Sie sind rechtlich vom Vermögen der Bank getrennt und fallen im Insolvenzfall nicht in die Insolvenzmasse. Das Depot zur Altersvorsorge ist in dieser Hinsicht ggf. sicherer als ein Bankguthaben.
Ja. Es gibt keine gesetzlichen Sperrfristen oder Mindestlaufzeiten. Das ist einer der Vorteile eines Depots gegenüber Riester, Rürup oder Lebensversicherungen. Allerdings kann die Auszahlung förderschädlich sein. Wer vor dem 65. Lebensjahr auf Gelder zugreift, muß Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Während der Ansparphase: Nein.
Zu Beginn der Auszahlungsphase können einmalig 30% des Vertragsguthabens entnommen werden. Es gibt keine Vorgaben für die Verwendung.
Das Altersvorsorgedepot geht als normaler Nachlassbestandteil auf die gesetzlichen Erben über. Es kann auch zu Lebzeiten durch eine Kontovollmacht oder ein Testament gezielt geregelt werden.
Grundkenntnisse über den Kapitalmarkt sind hilfreich. Aber auch ohne Kenntnisse helfen wir Ihnen gerne, den für Sie passenden Weg zur Altersvorsorge zu finden.
Für viele Menschen: ja. Ein Depot zur Altersvorsorge hat in der Regel geringere Kosten, mehr Transparenz und mehr Flexibilität.
Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden beziehungsweise werden, gilt ein
Bestandsschutz. Sie können daher mit der bisherigen steuerlichen Förderung weitergeführt werden.
Sie können von einem bestehenden Riester-Vertrag in einen Neuvertrag zu den neuen Konditionen inklusive der neuen
steuerlichen Förderung förderunschädlich wechseln. Dabei können möglicherweise Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.
Wir berechnen mit Ihnen gerne, ob sich ein Wechsel lohnt.
Am Beginn der Auszahlungsphase ab dem 65. Lebensjahr (spätestens mit 70) haben Sie die Wahl zwischen einer lebenslangen Leibrente oder einem befristeten Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr reicht. Längere Auszahlungspläne sind möglich.
Leibrenten enden mit dem Tod, es wird nichts vererbt.
Am Ende eines Auszahlungsplans vorhandenes Kapital kann zB. vererbt werden.
Ein Altersvorsorgevermögen aus einem Altersvorsorgevertrag ist vererbbar. In einem solchen Fall muß die steuerliche Förderung (Zulagen und die sich gegebenenfalls aus dem Sonderausgabenabzug gesondert festgestellten Beträge) zurückgezahlt werden. Das Altersvorsorgevermögen kann im Todesfall aber ohne Abzüge auf einen auf den Namen des überlebenden Ehegatten lautenden Altersvorsorgevertrag übertragen werden.
Zahlungen aus Leibrenten enden mit dem Tod. Hier verbleibt kein vererbbares Vermögen.
Bis zur Auszahlungsphase kann der Anbieter gewechselt werden. Bei Verträgen, die fünf Jahre alt sind, darf der Anbieter keine Kosten verlangen. Ist ein Vertrag jünger, dürfen die Kosten maximal 150 € betragen.
Ja, aber - in diesem Fall handelt es sich um eine förderschädliche Verwendung. Während der Ansparphase gewährte Altersvorsorgezulagen und gegebenenfalls gesondert festgestellten Steuerermäßigungen müssen zurück gezahlt werden.
In ein Altersvorsorgedepot dürfen in Deutschland handelbare UCITS-Fonds, die für Kleinanleger zugelassen und maximal nach dem Sythetic Risk Reward Indicator (SRRI) Stufe 5 (von 7) eingestuft sind. Hierbei sind auch Publikums-AIF (AIF = Alternative investmentfonds) und ELTIF (ELTIF = Europian Long Term Investment Funds) möglich.
Andere zugelassene Wertpapiere sind Anleihen mit Emittenten: Staaten der Europäischen Union sowie deutschen Ländern oder Gemeinden.
Für das Altersvorsorgedepot nicht zugelassene Wertpapiere sind zB. Einzelaktien, Zertifikate, Kryptowährungen sowie spekulative Wertpapiere.
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