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Altersvorsorgedepot: Rentenlücke schließen mit eigenem Depot

Staatliche Zulagen und Steuervorteile

Ein Altersvorsorgedepot ist heute für viele Menschen die sinnvollste Möglichkeit, privat für das Alter vorzusorgen – ohne teure Versicherungsprodukte, ohne starre Regeln und mit voller Kontrolle über das eigene Vermögen. Wer frühzeitig ein Depot zur Altersvorsorge aufbaut, schafft sich finanzielle Unabhängigkeit im Ruhestand.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie ein Altersvorsorgedepot funktioniert, für wen es geeignet ist und wie Sie in wenigen Schritten mit dem Vermögensaufbau beginnen.

Was ist ein Altersvorsorgedepot?

Das gesetzliche Rentenniveau liegt aktuell bei rund 48 % des letzten Nettoeinkommens – Tendenz weiter sinkend. Wer heute 3.000 € netto verdient, erhält im Rentenalter im Schnitt rund 1.440 € monatlich. Für viele Menschen entsteht so eine erhebliche Rentenlücke, die durch private Vorsorge geschlossen werden muss.

Ein Altersvorsorgedepot als Altersvorsorgevertrag mit langer Laufzeit ist eine der direktesten Methoden, diese Lücke zu schließen. Dies geht in dieser neuen Form auch ohne Versicherungsmantel, ohne Renditeabzüge durch Risikoanteile und ohne Abhängigkeit von einem Anbieter.

Zum 01.01.2027 startet die neue gesetzliche Altersvorsorge als renditeorientierte Vorsorgemöglichkeit mit hohen Förderzuschüssen.

Das Altersvorsorgedepot ist ein Wertpapierdepot mit vorgeschriebenen Rahmenbedingung. Ein solches Depot muß vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert werden.

Ein Vertrag für ein Altersvorsorgedepot wird vom Anleger mit einem Anbieter von Altersvorsorgeprodukten geschlossen. Hierbei helfen wir Ihnen als Vermittler und Ihr Berater.

Auf das Altersvorsorgedepot eingezahltes Geld wird vom Anbieter angelegt und vom Staat gefördert. Sie können über das Altersvorsorgedepot auch in Fonds einzahlen. Es können Depots mit unterschiedlichen Garantieprodukten bespart werden. Dies sind 0 Prozent, 80 Prozent und 100%. Je Anleger können zwei Altersvorsorgedepot bespart werden. Bei diesen Altersvorsorgeverträgen liegt der Beginn der frühestmöglichen Auszahlungsphase bei Vollendung des 65. Lebensjahrs und der spätestmögliche Beginn bei Vollendung des 70. Lebensjahrs. Zu Beginn der Austzahlungsphase können einmalig bis zu 30% des Kapitals entnommen werden.

Der Mindestbeitrag liegt bei 120,00 € im Jahr, also 10,00 € pro Monat. Maximal können 6.840,00 € in einen Altersvorsorgedepot im Jahr gespart werden.

Beiträge

Mindestens 120,00 € pro Jahr
Maximal 6.840 € pro Jahr

Garantie

Möglich sind Produkte mit
0 Prozent, 80 Prozent oder 100 Prozent Garantie

Auszahlungsphase

Beginn
Frühestens mit Vollendung 65. Lebensjahr
Spätestens mit Vollendung 70. Lebensjahr

Wie ist die Förderung?

Für jeden gesparten Euro gibt es 0,50 € bis zu einer Sparsumme von 360,00 €. Darüber hinaus gibt es 0,25 € bis zu einer Sparsumme von 1.440,00 €. Zusammen ist dies die Grundzulage von insgesamt 1.800,00 € im Jahr.

Ein Elternteil erhält pro Kind 1,00 € je gespartem Euro bis zur Summe von 300,00 € im Jahr.

Die Zulagen werden von der Zentralen Zulagenstelle direkt in den Altersvorsorgevertrag eingezahlt.

Zulage bis 360 €

Bis 360 € ist die Zulage 0,50 € je 1 €
Insgesamt bis zu 180,00 € pro Jahr

Zulage ab 361 €

Von 361 € bis 1.440 € ist die Zulage 0,25 € je 1 €
Insgesamt bis zu 360,00 € pro Jahr

Kinderzulage

Bis 300 € ist die Zulage 1 € je 1 €
Insgesamt bis zu 300,00 € pro Kind, pro Jahr Kind

Berufseinsteigerbonus

Wird ein Altersvorsorgevertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahrs abgeschlossen, gibt es einmalig 200,00 € als Berufseinsteigerbonus.

Berufseinsteigerbonus

Einmalig 200 €

Die Rentenlücke: Warum privates Depot für die Rente unverzichtbar ist

Das gesetzliche Rentenniveau liegt aktuell bei rund 48 % des letzten Nettoeinkommens – Tendenz weiter sinkend. Wer heute 3.000 € netto verdient, erhält im Rentenalter im Schnitt rund 1.440 € monatlich. Für viele Menschen entsteht so eine erhebliche Rentenlücke, die durch private Vorsorge geschlossen werden muss.

Ein Altersvorsorgedepot ist eine der direktesten Methoden, diese Lücke zu schließen: ohne Versicherungsmantel, ohne Renditeabzüge durch Risikoanteile und ohne Abhängigkeit von einem einzigen Anbieter.

Rentenniveau
Rentenniveau (2025)
~48 %
des letzten Nettoeinkommens
Rentenhöhe
Durchschnittliche Rente
~1.200 €
brutto pro Monat
Rentenlücke
Typische Rentenlücke
500–1.500 €
monatlich, je nach Lebensstil

Altersvorsorgedepot vs. Riester, Rürup & Lebensversicherung

Im Vergleich zu klassischen Altersvorsorgeprodukten schneidet das Depot in puncto Flexibilität und Transparenz meist besser ab. Riester und Rürup bieten ebenfalls steuerliche Vorteile, binden das Kapital aber langfristig und schränken die Verfügbarkeit stark ein. Die klassische Lebensversicherung gilt wegen ihrer hohen Kosten und geringen Rendite kaum noch als empfehlenswertes Vorsorgeprodukt.

Altersvorsorgedepot

Flexibel, transparent, volle Kontrolle. Kein Anbieterrisiko. Kapital jederzeit verfügbar und vererbbar.

Riester-Rente

Staatliche Förderung, aber hohe Kosten, starre Regeln und Pflicht zur Verrentung von 70 % des Kapitals.

Rürup-Rente

Steuerlich interessant für Selbstständige, aber kein vorzeitiger Zugriff möglich. Kapital nicht vererbbar.

Betriebliche Altervorsorge

Staatliche Förderung, aber hohe Kosten. Oft intransparent und teuer. Mögliche Zuschüsse des Arbeitgebers.

Lebensversicherung

Oft intransparent und teuer. Rendite häufig unter der Inflationsrate. Kaum noch konkurrenzfähig.

Steuerliche Förderung zusätzlich

Ansparphase
1.800 €  eingezahlte Beiträge zuzüglich Zulagen sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig. Hier findet durch das Finanzamt eine Günstigerprüfung statt. Nur, wenn der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug die Zulagen übersteigt, ergibt sich für diesen Teil eine zusätzliche Steuerstattung über den Einkommensteuerbescheid.

Alle Kapitalerträge, wie Vorabpauschalen, Ausschüttungen, Zinserträge oder Veräußerungsgewinne sind steuerfrei.

Beispiel Steuererstattung durch Sonderausgabenabzug:
Single ohne Kinder, Brutto 65.000 €, pers. Steuersatz inkl. Soli 35%.
Eigenbeitrag 1.800 € im Jahr.
540 € Zulagen (50% bis 360 €, 25% bis 1.800 €)
Sonderausgabenabzug-Höchstbetrag 2.340 € (1.800 € + 540 €)
Günstigerprüfung automatisch durch Finanzamt ergibt Steuererstattung 279 € (2.340 € x 35% = 819 € Steuerersparnis, abzgl. -540 € Zulagen)

Auszahlungsphase
Lebenslange Leibrenten und zugelassene langlaufende Auszahlungspläne sind sind mit dem dann vermutlich geringeren persönlichen Steuersatz voll steuerpflichtig. 

In 4 Schritten zur eigenen Altersvorsorge

Ein Altersvorsorgedepot eröffnen und bespielen ist einfacher als viele denken. Diese 4 Schritte zeigen den Weg vom ersten Depot bis zur planmäßigen Entnahme im Ruhestand.

  1. Depot für die Altersvorsorge eröffnen

    Ein Wertpapierdepot lässt sich über die Abacando GmbH online eröffnen. Noch sind keine Produkte zertifiziert. So bald unsere Partnerbanken startklar sind, finden Sie hier den Startknopf.

  2. Anlagestrategie für den Vermögensaufbau festlegen

    Vor dem ersten Kauf steht die Strategie: Welche Anlageklassen sollen ins Depot? Einzelaktien, Anleihen, Rohstoffe oder eine Kombination daraus? Die Strategie sollte zum persönlichen Risikoempfinden, zum Anlagehorizont und zur Rentenlücke passen, die geschlossen werden soll. Wir beraten Sie hierbei.

  3. Regelmäßig einzahlen und Zinseszinseffekt nutzen

    Wer monatlich investiert, nutzt den Zinseszinseffekt über die Zeit. Bereits ab 25 € monatlich lässt sich über die Jahre ein erhebliches Kapital aufbauen – vorausgesetzt, die Einzahlungen erfolgen konsequent und das Depot wird nicht vorzeitig aufgelöst.

  4. Im Ruhestand flexibel entnehmen

    Das aufgebaute Kapital im Altersvorsorgedepot kann flexibel entnommen werden: als monatliche Teilentnahme zur Deckung der Rentenlücke, als größerer Einmalbetrag oder als Kombination. Es gibt keine Pflicht zur Verrentung.

Steuern beim Altersvorsorgedepot: Das Wichtigste im Überblick

Die Beiträge zum Altersvorsorgedepot werden in der Ansparphase steuerfrei gestellt. Es erfolgt keine laufende Besteuerung.

Leistungen in der Entnahmephase sind voll steuerpflichtig werden nachgelagert besteuert. Das verschafft steuerliche Flexibilität beim Aufbau und idR. eine geringere Steuerbelastung bei Entnahme im Ruhestand.

Hinweis: Individuelle steuerliche Fragen sollten mit einem Steuerberater geklärt werden.

Ansparphase

Steuerfreistellung des Altersvorsorgevertrags

Besteuerungszeitpunkt

Nachgelagert, erst bei Verkauf

Für wen ist ein Altersvorsorgedepot geeignet?

Ein Depot zur privaten Altersvorsorge eignet sich grundsätzlich für jeden, der langfristig Vermögen aufbauen und seine Rentenlücke schließen möchte. Besonders relevant ist es für Personengruppen, die von anderen Vorsorgeprodukten nur eingeschränkt profitieren.

Angestellte

Ergänzen die gesetzliche Rente gezielt. Volle Flexibilität bei Einzahlung und Entnahme.

Selbstständige & Freiberufler

Das Altersvorsorgedepot ist eine effektive Vorsorgesäule.

Berufseinsteiger

Langer Anlagehorizont maximiert den Zinseszinseffekt. Früh zu beginnen lohnt sich extrem.

Eltern

Hohe Kinderzulagen lohnen sich ab dem ersten Euro Sparvolumen.

Spätentschlossene

Auch mit kürzerem Horizont lässt sich noch relevantes Kapital für den Ruhestand aufbauen.

Jeder Förderberechtigte

Auch mit kürzerem Horizont lässt sich noch relevantes Kapital für den Ruhestand aufbauen.

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Wie viel sollte ich monatlich ins Altersvorsorgedepot einzahlen?

Dies hängt von Ihren individuellen Möglichkeiten ab. Ggf. können auch unrentable Verträge beitragsfrei gestellt werden, die Ihnen zB. keine staatlich Förderung bieten. Wir beraten Sie gerne hierzu.

Wer darf ein Altersvorsorgedepot anbieten?

Als Anbieter kommen Fondsgesellschaften, Versicherungen und Banken in Frage.

Ist eine Zertifizierung erforderlich?

Ein Altersvorsorgedepot muß durch das Bundeszentralamt für Steuern nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) zertifiziert werden.

Wird es verschiedene Varianten des Altersvorsorgedepots geben?

Ja, Anbieter können verschiedene Varianten anbieten.
Als Basisvariante ist ein "Standarddepot" vorgesehen. Hier sind die Kosten des Produkts gedeckelt. Für Anleger, die höhere Anforderungen an Fondsauswahl und eine Beratung stellen, wird es zusätzliche Varianten geben.

Wird es neben dem Altersvorsorgedepot auch andere Produkte geben?

Auch Versicherungen können zertifizierte Versicherungsprodukte anbieten. 

Ist das Kapital im Depot sicher, wenn die Bank pleitegeht?

Wertpapiere im Depot gelten als Sondervermögen. Sie sind rechtlich vom Vermögen der Bank getrennt und fallen im Insolvenzfall nicht in die Insolvenzmasse. Das Depot zur Altersvorsorge ist in dieser Hinsicht ggf. sicherer als ein Bankguthaben.

Kann ich jederzeit auf das Altersvorsorgedepot zugreifen?

Ja. Es gibt keine gesetzlichen Sperrfristen oder Mindestlaufzeiten. Das ist einer der Vorteile eines Depots gegenüber Riester, Rürup oder Lebensversicherungen. Allerdings kann die Auszahlung förderschädlich sein. Wer vor dem 65. Lebensjahr auf Gelder zugreift, muß Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Kann ich Entnahmen machen?

Während der Ansparphase: Nein.

Zu Beginn der Auszahlungsphase können einmalig 30% des Vertragsguthabens entnommen werden. Es gibt keine Vorgaben für die Verwendung.

Was passiert mit dem Depot im Todesfall?

Das Altersvorsorgedepot geht als normaler Nachlassbestandteil auf die gesetzlichen Erben über. Es kann auch zu Lebzeiten durch eine Kontovollmacht oder ein Testament gezielt geregelt werden.

Brauche ich viel Erfahrung, um ein Depot für die Altersvorsorge zu führen?

Grundkenntnisse über den Kapitalmarkt sind hilfreich. Aber auch ohne Kenntnisse helfen wir Ihnen gerne, den für Sie passenden Weg zur Altersvorsorge zu finden.

Ist ein Altersvorsorgedepot besser als eine private Rentenversicherung?

Für viele Menschen: ja. Ein Depot zur Altersvorsorge hat in der Regel geringere Kosten, mehr Transparenz und mehr Flexibilität. 

Müssen Riesterverträge gekündigt werden?

Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden beziehungsweise werden, gilt ein
Bestandsschutz. Sie können daher mit der bisherigen steuerlichen Förderung weitergeführt werden.

Kann ich Riesterverträge in das Altersvorsorgedepot wechseln?

Sie können von einem bestehenden Riester-Vertrag in einen Neuvertrag zu den neuen Konditionen inklusive der neuen
steuerlichen Förderung förderunschädlich wechseln. Dabei können möglicherweise Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.

Lohnt es sich den Riestervertrag zu behalten?

Wir berechnen mit Ihnen gerne, ob sich ein Wechsel lohnt.

Wie verläuft die Auszahlungsphase?

Am Beginn der Auszahlungsphase ab dem 65. Lebensjahr (spätestens mit 70) haben Sie die Wahl zwischen einer lebenslangen Leibrente oder einem befristeten Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr reicht. Längere Auszahlungspläne sind möglich.

Leibrenten enden mit dem Tod, es wird nichts vererbt.

Am Ende eines Auszahlungsplans vorhandenes Kapital kann zB. vererbt werden.

Ist das Vermögen vererbbar?

Ein Altersvorsorgevermögen aus einem Altersvorsorgevertrag ist vererbbar. In einem solchen Fall muß die steuerliche Förderung (Zulagen und die sich gegebenenfalls aus dem Sonderausgabenabzug gesondert festgestellten Beträge) zurückgezahlt werden. Das Altersvorsorgevermögen kann im Todesfall aber ohne Abzüge auf einen auf den Namen des überlebenden Ehegatten lautenden Altersvorsorgevertrag übertragen werden.

Zahlungen aus Leibrenten enden mit dem Tod. Hier verbleibt kein vererbbares Vermögen.

Kann ich den Anbieter wechseln?

Bis zur Auszahlungsphase kann der Anbieter gewechselt werden. Bei Verträgen, die fünf Jahre alt sind, darf der Anbieter keine Kosten verlangen. Ist ein Vertrag jünger, dürfen die Kosten maximal 150 € betragen.

Kann ich im Alter außerhalb der EU leben?

Ja, aber - in diesem Fall handelt es sich um eine förderschädliche Verwendung. Während der Ansparphase gewährte Altersvorsorgezulagen und gegebenenfalls gesondert festgestellten Steuerermäßigungen müssen zurück gezahlt werden.

Welche Finanzprodukte dürfen in das Altersvorsorgedepot?

In ein Altersvorsorgedepot dürfen in Deutschland handelbare UCITS-Fonds, die für Kleinanleger zugelassen und maximal nach dem Sythetic Risk Reward Indicator (SRRI) Stufe 5 (von 7) eingestuft sind. Hierbei sind auch Publikums-AIF (AIF = Alternative investmentfonds) und ELTIF (ELTIF = Europian Long Term Investment Funds) möglich.
Andere zugelassene Wertpapiere sind Anleihen mit Emittenten: Staaten der Europäischen Union sowie deutschen Ländern oder Gemeinden.

Welche Finanzprodukte dürfen nicht in das Altersvorsorgedepot?

Für das Altersvorsorgedepot nicht zugelassene Wertpapiere sind zB. Einzelaktien, Zertifikate, Kryptowährungen sowie spekulative Wertpapiere.

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