Anhebung Sparerpauschbetrag
Höhere steuerfreie Kapitalerträge ab 2023
Ab 01. Januar 2023 werden die Sparerpauschbeträge für Alleinstehende von 801 € auf 1.000 € und für Zusammenveranlagte von 1.602 € auf 2.000 € erhöht. Somit bleibt ein größerer Teil der Kapitalerträge steuerfrei.
Üblicherweise wird den verschiedenen Banken/Instituten der einzelnen Sparer von diesen ein Freistellungsauftrag erteilt, der über alle Institute hinweg die maximalen Sparerpauschbeträge nicht übersteigen darf. Bis zur freigestellten Höhe führen die Banken dann keine Steuern für Kapitalerträge ab.
Erstaunlicherweise wurde die Erhöhung unkompliziert umgesetzt. Die Banken/Institute erhöhen die ihnen erteilten Freistellungsaufträge am 01. Januar 2023 automatisch im prozentualen Verhältnis zum erteilten Freistellungsbetrag. Sparer müssen daher nichts unternehmen und laufen somit auch nicht Gefahr über die maximalen Beträge zu kommen.
Sollten Anleger noch keinen Freistellungsauftrag erteilt haben oder noch Spielraum in den Beträgen haben, bietet sich die Erteilung vor allem im Investmentbereich an. Beträge, z.B. aus Gewinnausschüttungen werden so nicht um Steuern verringert und können im Sinne "Zinseszins" weiter für den Anleger arbeiten und arbeiten somit nicht für das Finanzamt.
Werbung. Kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren.