Am 27.03.2026 hat der Bundestag das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) beschlossen. Beginn ist am 01.01.2026
Die Rahmenbedingungen des Altersvorsorgereformgesetz stellt Ihnen die Abacando GmbH auf eine Informationsseite zum Altervorsorgedepot vor. Klicken Sie auf die Grafik.
Am 27.03.2026 hat der Bundestag das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) beschlossen. Für den Beginn ab 01.01.2027 wird noch die Zustimmung des Bundesrats benötigt.
Vorgesehen ist eine Erweiterung der geförderten Anlagemöglichkeiten mit einem Altersvorsorgedepot, welches auch ohne Pflichtgarantien angeboten werden soll. Als mögliche Anlagen werden ausdrücklich auch Aktienfonds vorgesehen.
Für jeden gesparten Euro gibt es zukünftig 0,50 € bis zu einer Einzahlungssumme von 360,00 € pro Jahr als Zulagenförderung. Für weitere bis zu 1.440,00 € die gespart werden, beträgt die Grundzulage dann 0,25 € pro Jahr. Die volle Kinderzulage von 300,00 € (Kind/Jahr) soll es bereits ab einer monatlichen Sparrate von 25,00 € geben.
Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält einmalig 200,00 € als zusätzliche Zulage.
Zukünftig werden auch Selbständige förderberechtigt.
In der Ansparphase sind die Kapitalerträge steuerfrei. Eine Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase mit dem dann individuellen Steuersatz. Die jährliche Einzahlung in einen Altersvorsorgevertrag ist auf einen Höchstbetrag von 6.840,00 € begrenzt. Hiervon werden maximal 1.800,00 € gefördert.
Welche nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) zertifizierten Verträge die Abacando GmbH Ihnen zukünftig anbieten kann, stellen wir später in unserer News vor.
Die neue Arbeitsministerin Bärbel Bas will Beamte in die Rentenversicherung integrieren. Die beiden Möglichkeiten hierzu stellen sich nicht wirklich praktikabel dar.
Würden nur neue Beamte mit entsprechenden Beiträgen vom Gehalt in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen, dürfte der öffentliche Dienst überlegen, ob sich Staat und Beamte, wie bei allen Rentenversicherten üblich, die Kosten teilen. Dies wäre daher eine Gehaltskürzung. Alternativ könnte der Staat den vollen Betrag übernehmen. Neben den laufenden Pensionszahlungen dürften Bund, Länder und Kommunen fortan eine jährliche Milliardensumme an die Rentenkasse überweisen.
Oder alle Beamten würden ab sofort in die gesetzliche Rente überführt. Dies dürfte bei voller Übernahme des Beitragssatzes durch den Arbeitgeber Mehrkosten von knapp 20 Milliarden Euro jährlich bedeuten. Laufende Pensionszahlungen durch die Rentenkasse noch nicht berücksichtigt. Erste Schätzungen liegen hier bei fast 30 Milliarden Euro jährlich.
Beide Varianten zeigen schon bei oberflächlicher Betrachtung, daß es sich um eine reine Luftnummer zur Neiddiskussion handelt, die wenig Umsetzungswahrscheinlichkeit beinhalten.
Warum sollte dies dem normalen Rentenempfänger trotzdem zu denken geben?
Dieser untaugliche Versuch Geld in die Rentenkasse zu zwingen, zeigt Ihnen als zuküftigen Rentenempfänger, daß es höchste Zeit ist, sich selbst um Ihre Altersvorsorge zu kümmern. Die Politik scheint nicht gewillt oder fähig zu sein, Ihnen dieses Problem abzunehmen.
Fangen Sie so früh wie möglich an, selbst für das Alter vorzusorgen! Wer nicht frühzeitig spart, wird der leidtragende sein. Die Zeit und der Zinses-Zins-Effekt arbeiten für Sie, nicht die Politik. Sparen Sie so früh, wie es nur irgend geht für das Alter. Am besten mit gut gemanageten aktiven Aktienfonds. In der Regel können Sie bereits mit 25,00 € Sparrate monatlich etwas für Ihre Absicherung im Alter unternehmen.