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Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Für deutlich mehr Arbeitnehmer bis zu 80,00 € im Jahr geschenkt!

Das "Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (5. VermBG)" wurde geändert.

Im letzten Jahr haben wir die Regierung für die nicht umgesetzten Punkte im "Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)" kritisiert. Dort hatte es den Anschein, daß alle im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Punkte zu Vermögenswirksamen Leistungen entfallen wären. Jetzt muß sich der Autor den Mund mit Seife auswaschen.

Zum 01.01.2024 wurden in §13 die Einkommensgrenzen erhöht. Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage haben Arbeitnehmer nun bis zu folgenden Grenzen beim zu versteuernden Einkommen:

  • Ledige 40.000 €
  • bei Zusammenveranlagung 80.000 €

Bei Fonds können daher nun deutlich mehr Arbeitnehmer, welche nun unter die erhöhten Einkommensgrenzen fallen, Arbeitnehmersparzulage erhalten. Diese beträgt bei Investmentfonds 20% der im Kalenderjahr angelegten Vermögenswirksamen Leistungen auf maximal 400 €. So können im Jahr bis zu 80 € als Arbeitnehmersparzulage vom Staat erhalten werden, so die Regeln für VL-Sparverträge eingehalten werden.

Sprechen Sie uns an. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten mit Fondssparplänen im Rahmen eines VL-Sparvertrags.

Werbung. Kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren. Keine Steuerberatung, befragen Sie bitte den Steuerberater Ihres Vertrauens.

Arbeitnehmersparzulage, Vermögenswirksame Leistungen